Der Schweizer Musikblog: News, Tipps & Ratgeber
+ Häufige Fragen zu unserem Musikblog (FAQ)
An wen richtet sich der Musikblog von instrumentum.ch?
Unser Blog richtet sich an alle Musikliebhaber in der Schweiz: Musikschüler, angehende Musiker, professionelle Bands, Musiklehrpersonen und Käufer/Verkäufer von Musikinstrumenten. Wir bieten Fachwissen für jedes Niveau.
Welche Themen werden hier behandelt?
Wir decken die gesamte Bandbreite ab: Von Lerntipps für spezifische Instrumente (Klavier, Gitarre, Gesang), über Ratgeber zur Gründung einer eigenen Band und Bühnenpräsenz, bis hin zu pädagogischen Ansätzen für den modernen Musikunterricht.
Finde ich hier Tipps für den Instrumenten-Kauf?
Absolut! Wir veröffentlichen regelmässig Kaufberatungen. Egal ob Sie eine Occasion-Gitarre in unserer Musikbörse erwerben oder ein neues Digitalpiano für Einsteiger suchen, unsere Experten erklären, worauf Sie achten müssen.
Gibt es Lerntipps für Anfänger?
Ja, wir haben eine eigene Rubrik mit Tipps für Anfänger. Dort erfahren Sie, wie Sie Lampenfieber überwinden, eine effiziente Übungsroutine aufbauen und das Notenlesen schneller meistern.
Wie hilft der Blog professionellen Bands?
Für Bands bieten wir Artikel zur perfekten Konzertvorbereitung, Tipps für Band-Promotion, Equipment-Checklisten (Stage-Setup) und Ratschläge, wie man in der Schweiz lukrative Gigs und Engagements bucht.
Erhalten auch Musiklehrer wertvolle Informationen?
Ja, ein wichtiger Teil unseres Blogs richtet sich an Lehrpersonen. Wir teilen methodische Ansätze, Tipps zur Schülergewinnung und neue Trends im Online- und Offline-Unterricht.
Werden auf dem Blog auch Schweizer Musiker porträtiert?
Regelmässig stellen wir herausragende Talente, Lehrpersonen und Bands aus unserer Plattform vor. Dies gibt unseren Mitgliedern Sichtbarkeit und unseren Lesern Inspiration.
Wie oft erscheinen neue Artikel im Musikblog?
Wir aktualisieren unseren Blog kontinuierlich mit neuen, hochwertigen Fachbeiträgen. Schauen Sie regelmässig vorbei oder folgen Sie uns auf Social Media, um keinen Beitrag zu verpassen.
Sind die Artikel im Blog kostenlos abrufbar?
Ja, unser gesamtes Fachwissen, alle Tutorials und Ratgeber stehen der Community völlig kostenfrei zur Verfügung.
Kann ich als Gastautor einen Beitrag verfassen?
Wir sind offen für Gastbeiträge von echten Experten. Wenn Sie eine fundierte musikalische Expertise haben und die Schweizer Szene bereichern möchten, kontaktieren Sie uns gerne via E-Mail.
Wie finde ich Themen, die mich interessieren?
Nutzen Sie einfach die praktische Tag-Wolke (Themen-Übersicht) in der rechten Spalte. Ein Klick auf ein Schlagwort wie "Gitarre" oder "Band-Tipps" filtert sofort alle passenden Artikel für Sie heraus.
Werden im Blog auch rechtliche Themen angeschnitten?
Bei Bedarf greifen wir auch organisatorische und rechtliche Themen auf, wie z.B. Verträge für Hochzeitsbands, GEMA/SUISA-Gebühren für Konzerte oder Versicherungstipps für teure Musikinstrumente.
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Der Konflikt ist vorprogrammiert Die Schweiz ist ein Land der Mieter. Wenn auf engem Raum das Ruhebedürfnis des einen auf die Übedisziplin des anderen trifft, fliegen oft die Fetzen. Viele Musiker leben in ständiger Angst vor der Kündigung oder trauen sich gar nicht erst, zu Hause zu spielen. Nachbarn wiederum fühlen sich oft schutzlos dem Lärm ausgeliefert und reagieren mit Klopfen oder bösen Briefen. Doch das Schweizer Mietrecht hat klare Spielregeln definiert, die beide Seiten schützen sollen. Das Recht auf Klang Grundsätzlich gilt in der Schweiz: Musizieren ist ein Persönlichkeitsrecht. Es darf in Mietwohnungen nicht pauschal verboten werden. Klauseln im Mietvertrag wie Musizieren verboten sind in der Regel nichtig und vor Gericht nicht haltbar. Das Spielen eines Instruments gehört zur bestimmungsgemässen Nutzung einer Wohnung, genau wie das Kochen oder Duschen. Aber dieses Recht gilt nicht grenzenlos. Es wird durch das Gebot der Rücksichtnahme gemäss Artikel 257f des Obligationenrechts (OR) eingeschränkt. Es ist eine ständige Interessenabwägung zwischen dem Entfaltungsrecht des Musikers und dem Ruhebedürfnis des Nachbarn. Wie lange und wann? Obwohl es kein Gesetz gibt, das exakte Minuten vorgibt, hat sich in der Gerichtspraxis und bei Schlichtungsbehörden eine klare Faustregel für laute Instrumente wie Klavier, Geige, Saxophon oder Gesang etabliert. Als zumutbare Dauer gelten 2 bis 3 Stunden pro Tag. Bei extrem lauten Instrumenten wie Trompete oder Schlagzeug wird diese Zeit oft auf 1 bis 1,5 Stunden reduziert. Diese Zeit darf ausgeschöpft werden, sofern die Ruhezeiten eingehalten werden. Die Ruhezeiten sind heilig. Tabu sind die Mittagszeit (meist 12:00 bis 13:00 Uhr) und die Nachtruhe (ab 20:00 oder 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr). Konsultieren Sie zwingend Ihre Hausordnung, diese ist verbindlich. An Sonn- und Feiertagen ist das Musizieren oft gänzlich untersagt oder auf eine minimale Zeit, zum Beispiel eine Stunde, beschränkt. Was ist mit Zimmerlautstärke? Der Begriff sorgt oft für Streit. Rechtlich bedeutet er nicht, dass man im Nachbarzimmer nichts mehr hört, sondern dass Geräusche ausserhalb der Wohnung nicht störend wahrnehmbar sind. Da ein Saxophon physikalisch nicht auf Zimmerlautstärke spielbar ist, gilt das Musizieren als privilegierte Tätigkeit, die während der Blockzeiten lauter sein darf als Zimmerlautstärke. Elektronische Instrumente wie E-Piano oder E-Gitarre müssen jedoch zwingend über Kopfhörer gespielt werden, da dies technisch möglich ist und somit von den Nachbarn verlangt werden kann. Technische Helfer gegen den Krach Oft ist nicht der Luftschall das Hauptproblem, sondern der Körperschall, der durch Böden und Wände wandert. Bei Klavieren und Celli sollten Sie das Instrument auf Schallschutzuntersetzer stellen. Diese kleinen Gummi- oder Filzfüsse entkoppeln das Instrument vom Boden und verhindern, dass die Vibrationen direkt in die Betondecke gehen. Das wirkt für den Untermieter oft Wunder. Auch die Raumakustik spielt eine Rolle. Ein leerer Raum mit Parkett wirkt wie ein Verstärker. Dicke Teppiche, Vorhänge und gefüllte Bücherregale schlucken den Hall und dämpfen die Lautstärke nach aussen. Moderne Klaviere verfügen oft über Silent-Systeme, die ein stummes Spielen über Kopfhörer ermöglichen. Nutzen Sie diese Technik für das Üben am Abend. Kommunikation ist der beste Schallschutz Bevor Sie den Mieterverband einschalten, sollten Sie mit den Nachbarn reden. Gehen Sie proaktiv auf sie zu und stellen Sie sich vor. Sagen Sie, welches Instrument Sie spielen und fragen Sie nach den Gewohnheiten der Nachbarn. Wer feste Zeiten vereinbart, schafft Akzeptanz. Wenn der Nachbar weiss, dass Sie immer zwischen 17 und 19 Uhr üben, kann er sich darauf einstellen. Lärm, der vorhersehbar ist und ein definiertes Ende hat, wird psychologisch als weit weniger störend empfunden als unberechenbares Geklimper. Fazit Lassen Sie sich das Musizieren nicht verbieten, aber nutzen Sie Ihren Spielraum mit Anstand und Empathie. Ein guter Musiker hört auch auf seine Umgebung und sucht den Dialog.