Lärm in der Mietwohnung: Was Musiker dürfen

Lärm in Mietwohnung: Was Musiker dürfen

Der Konflikt ist vorprogrammiert

Die Schweiz ist ein Land der Mieter. Wenn auf engem Raum das Ruhebedürfnis des einen auf die Übedisziplin des anderen trifft, fliegen oft die Fetzen. Viele Musiker leben in ständiger Angst vor der Kündigung oder trauen sich gar nicht erst, zu Hause zu spielen. Nachbarn wiederum fühlen sich oft schutzlos dem Lärm ausgeliefert und reagieren mit Klopfen oder bösen Briefen. Doch das Schweizer Mietrecht hat klare Spielregeln definiert, die beide Seiten schützen sollen.

Das Recht auf Klang

Grundsätzlich gilt in der Schweiz: Musizieren ist ein Persönlichkeitsrecht. Es darf in Mietwohnungen nicht pauschal verboten werden. Klauseln im Mietvertrag wie Musizieren verboten sind in der Regel nichtig und vor Gericht nicht haltbar. Das Spielen eines Instruments gehört zur bestimmungsgemässen Nutzung einer Wohnung, genau wie das Kochen oder Duschen. Aber dieses Recht gilt nicht grenzenlos. Es wird durch das Gebot der Rücksichtnahme gemäss Artikel 257f des Obligationenrechts (OR) eingeschränkt. Es ist eine ständige Interessenabwägung zwischen dem Entfaltungsrecht des Musikers und dem Ruhebedürfnis des Nachbarn.

Wie lange und wann?

Obwohl es kein Gesetz gibt, das exakte Minuten vorgibt, hat sich in der Gerichtspraxis und bei Schlichtungsbehörden eine klare Faustregel für laute Instrumente wie Klavier, Geige, Saxophon oder Gesang etabliert. Als zumutbare Dauer gelten 2 bis 3 Stunden pro Tag. Bei extrem lauten Instrumenten wie Trompete oder Schlagzeug wird diese Zeit oft auf 1 bis 1,5 Stunden reduziert. Diese Zeit darf ausgeschöpft werden, sofern die Ruhezeiten eingehalten werden. Die Ruhezeiten sind heilig. Tabu sind die Mittagszeit (meist 12:00 bis 13:00 Uhr) und die Nachtruhe (ab 20:00 oder 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr). Konsultieren Sie zwingend Ihre Hausordnung, diese ist verbindlich. An Sonn- und Feiertagen ist das Musizieren oft gänzlich untersagt oder auf eine minimale Zeit, zum Beispiel eine Stunde, beschränkt.

Was ist mit Zimmerlautstärke?

Der Begriff sorgt oft für Streit. Rechtlich bedeutet er nicht, dass man im Nachbarzimmer nichts mehr hört, sondern dass Geräusche ausserhalb der Wohnung nicht störend wahrnehmbar sind. Da ein Saxophon physikalisch nicht auf Zimmerlautstärke spielbar ist, gilt das Musizieren als privilegierte Tätigkeit, die während der Blockzeiten lauter sein darf als Zimmerlautstärke. Elektronische Instrumente wie E-Piano oder E-Gitarre müssen jedoch zwingend über Kopfhörer gespielt werden, da dies technisch möglich ist und somit von den Nachbarn verlangt werden kann.

Technische Helfer gegen den Krach

Oft ist nicht der Luftschall das Hauptproblem, sondern der Körperschall, der durch Böden und Wände wandert. Bei Klavieren und Celli sollten Sie das Instrument auf Schallschutzuntersetzer stellen. Diese kleinen Gummi- oder Filzfüsse entkoppeln das Instrument vom Boden und verhindern, dass die Vibrationen direkt in die Betondecke gehen. Das wirkt für den Untermieter oft Wunder. Auch die Raumakustik spielt eine Rolle. Ein leerer Raum mit Parkett wirkt wie ein Verstärker. Dicke Teppiche, Vorhänge und gefüllte Bücherregale schlucken den Hall und dämpfen die Lautstärke nach aussen. Moderne Klaviere verfügen oft über Silent-Systeme, die ein stummes Spielen über Kopfhörer ermöglichen. Nutzen Sie diese Technik für das Üben am Abend.

Kommunikation ist der beste Schallschutz

Bevor Sie den Mieterverband einschalten, sollten Sie mit den Nachbarn reden. Gehen Sie proaktiv auf sie zu und stellen Sie sich vor. Sagen Sie, welches Instrument Sie spielen und fragen Sie nach den Gewohnheiten der Nachbarn. Wer feste Zeiten vereinbart, schafft Akzeptanz. Wenn der Nachbar weiss, dass Sie immer zwischen 17 und 19 Uhr üben, kann er sich darauf einstellen. Lärm, der vorhersehbar ist und ein definiertes Ende hat, wird psychologisch als weit weniger störend empfunden als unberechenbares Geklimper.

Fazit

Lassen Sie sich das Musizieren nicht verbieten, aber nutzen Sie Ihren Spielraum mit Anstand und Empathie. Ein guter Musiker hört auch auf seine Umgebung und sucht den Dialog.

Mark Frei

Über den Autor: Mark Frei

Mark Frei ist ein leidenschaftlicher Musiker und Experte der Schweizer Musikszene. Auf instrumentum.ch teilt er sein fundiertes Fachwissen, um Anfänger und Profis auf ihrem musikalischen Weg zu inspirieren und zu unterstützen.

Diesen Artikel zitieren:

Mark Frei (2026). Lärm in der Mietwohnung: Was Musiker dürfen. instrumentum.ch. https://www.instrumentum.ch/blogs/musikblog/larm-in-der-mietwohnung-was-musiker-durfen


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